Dem Frieden der Welt zu dienen
- MenschheitsFamilie

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Hat Deutschland seinen Verfassungsauftrag aus den Augen verloren?
Es gibt einen Satz im Grundgesetz, der heute fast wie aus einer anderen Zeit klingt.
Er steht ganz am Anfang unserer Verfassung:
„… von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen …“
Mit diesen Worten beginnt die Präambel des Grundgesetzes.
Sie sind keine zufällige poetische Ausschmückung. Das Grundgesetz entstand 1948 und 1949 wenige Jahre nach der größten Katastrophe der deutschen Geschichte: einem von Deutschland begonnenen Weltkrieg, der Europa verwüstete, Millionen Menschen das Leben kostete und schließlich Deutschland selbst in Trümmern zurückließ.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten daraus Konsequenzen ziehen.
Der neue deutsche Staat sollte nicht einfach demokratischer werden. Er sollte auch ein grundsätzlich anderes Verhältnis zu Macht, Krieg und internationaler Politik entwickeln.
Deutschland sollte dem Frieden dienen.
Und deshalb stellt sich angesichts der heutigen politischen Sprache eine unangenehme Frage:
Nehmen wir diesen Verfassungsauftrag noch ernst?
Frieden ist im Grundgesetz kein unverbindlicher Wunsch
Das Friedensgebot findet sich nicht nur in der Präambel.
Bereits Artikel 1 Absatz 2 GG verbindet die Menschenrechte ausdrücklich mit
„Frieden und Gerechtigkeit in der Welt“.
Artikel 24 Absatz 2 erlaubt Deutschland die Einordnung in Systeme kollektiver Sicherheit ausdrücklich „zur Wahrung des Friedens“ und mit dem Ziel einer „friedlichen und dauerhaften Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt“.
Artikel 25 bindet Deutschland an die allgemeinen Regeln des Völkerrechts.
Und dann folgt Artikel 26 Absatz 1 GG:
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.“
Das ist bemerkenswert.
Das Grundgesetz verbietet nicht erst das Führen eines Angriffskrieges.
Es richtet sich bereits gegen dessen Vorbereitung und darüber hinaus gegen Handlungen, die mit entsprechender Absicht geeignet sind, „das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören“.
Noch deutlicher wird es im Völkerstrafgesetzbuch. § 13 VStGB stellt das Führen eines Angriffskrieges beziehungsweise einer entsprechenden Angriffshandlung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Planung, Vorbereitung und Einleitung unter schwere Strafe. § 80a StGB stellt sogar das öffentliche Aufstacheln zu einem solchen Verbrechen unter Strafe.
Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass jede scharfe politische Rede bereits eine Straftat darstellt.
Aber es zeigt, welchen Stellenwert die Verhinderung von Angriffskriegen in unserer Rechtsordnung besitzt.
Die Lehre von 1945 war nicht Wehrlosigkeit – sondern Friedensverantwortung
Man sollte allerdings auch die Gegenposition nicht unterschlagen.
Das Grundgesetz ist keine strikt pazifistische Verfassung.
Artikel 87a GG bestimmt ausdrücklich:
„Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“
Deutschland darf sich verteidigen. Es darf Bündnisse eingehen. Es darf Abschreckungsfähigkeit aufbauen. Und auch das Völkerrecht erkennt in Artikel 51 der UN-Charta das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung an.
Deshalb wäre die Behauptung falsch, bereits eine stärkere Bundeswehr oder höhere Verteidigungsausgaben verstießen gegen das Grundgesetz.
Das entscheidende Wort lautet jedoch:
Verteidigung.
Nicht Angriff.
Nicht Eroberung.
Nicht geopolitische Expansion.
Und gerade deshalb sollte eine demokratische Gesellschaft äußerst aufmerksam werden, wenn sich ihre politische Sprache verändert.
Von „verteidigungsfähig“ zu „kriegstüchtig“
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius formulierte 2024:
„Wir müssen bis 2029 kriegstüchtig sein.“
Er erläuterte zugleich, damit solle Abschreckungsfähigkeit geschaffen werden, „um zu verhindern, dass es zum Äußersten kommt“.
Juristisch ist diese Erklärung wichtig.
Wer Verteidigungsbereitschaft aufbaut, um einen Angriff abzuschrecken, bereitet deshalb noch keinen Angriffskrieg vor.
Politisch und gesellschaftlich darf man die Wortwahl dennoch hinterfragen.
Denn Worte verändern Wahrnehmungen.
Über Jahrzehnte wurde in der Bundesrepublik von Verteidigungsfähigkeit, Entspannungspolitik, Rüstungskontrolle, Abrüstung, vertrauensbildenden Maßnahmen und Diplomatie gesprochen.
Heute begegnen uns wesentlich häufiger Begriffe wie:
Kriegstüchtigkeit. Bedrohung. Abschreckung. Aufrüstung. Durchhaltefähigkeit. Verteidigungsindustrie. Militärische Mobilität.
Die Bundesregierung kündigt erhebliche Investitionen in militärische Fähigkeiten an und bezeichnet Russland ausdrücklich als konkrete Bedrohung. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte im Juli 2026, Deutschland nehme die „russische Bedrohung“ sehr ernst und „wappne“ sich dagegen.
Man kann all dies sicherheitspolitisch begründen.
Aber man darf ebenso fragen:
Was macht diese Sprache mit einer Gesellschaft?
Und vor allem:
Wo ist die gleich starke Sprache des Friedens?
Das Grundgesetz verlangt mehr als nur: keinen Angriffskrieg führen
Genau an diesem Punkt wird die verfassungsrechtliche Diskussion besonders interessant.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben sich 2023 ausführlich mit dem Friedensgebot der Präambel beschäftigt.
Ihre Analyse ist bemerkenswert.
Danach ist die Präambel keineswegs bedeutungslose Dekoration. Sie ist Bestandteil des Grundgesetzes und bei der Auslegung staatlichen Handelns zu berücksichtigen.
Noch wichtiger:
Nach der überwiegenden Auffassung in der rechtswissenschaftlichen Literatur begründet die Formulierung „dem Frieden der Welt zu dienen“ eine positive Friedensförderungspflicht.
Die Wissenschaftlichen Dienste fassen zusammen:
„Das Friedensgebot der Präambel ist danach als Pflicht zur aktiven Friedenspolitik mit normativem Gehalt zu verstehen.“
Das geht über die bloße Verpflichtung hinaus, selbst keinen Angriffskrieg zu beginnen.
Deutschland soll Frieden fördern.
Das ist ein bemerkenswerter Unterschied.
Was bedeutet „aktive Friedenspolitik“ heute?
Hier beginnt der politische Streit.
Die Bundesregierung argumentiert:
Stärke schaffe Abschreckung.
Abschreckung verhindere einen russischen Angriff.
Unterstützung der Ukraine verhindere, dass militärische Aggression erfolgreich sei.
Militärische Stärke könne deshalb gerade dem Frieden dienen.
Diese Argumentation lässt sich verfassungsrechtlich vertreten.
Und man sollte fairerweise hinzufügen: Die Bundesregierung erklärt derzeit auch ausdrücklich, dass Russland an den Verhandlungstisch gebracht werden solle. Bundeskanzler Merz erklärte im Juni 2026, ein tragfähiger Frieden könne nur durch Verhandlungen zwischen Ukraine, Russland, den USA und Europa erreicht werden.
Deshalb lässt sich aus den öffentlich bekannten Tatsachen nicht seriös behaupten, die Bundesregierung plane gegenwärtig einen deutschen Angriffskrieg gegen Russland.
Aber damit ist die Diskussion nicht beendet.
Denn der verfassungsrechtliche Friedensauftrag erlaubt eine zweite Frage:
Reicht es, Diplomatie zu erwähnen, während politisch, finanziell und kommunikativ ein immer größerer Teil der Energie in militärische Fähigkeiten fließt?
Wo bleiben Abrüstung, Interessenausgleich und Verständigung?
Eine aktive Friedenspolitik müsste meines Erachtens mehr umfassen als Abschreckung.
Sie müsste mindestens ebenso sichtbar investieren in:
diplomatische Gesprächskanäle,
Rüstungskontrolle,
vertrauensbildende Maßnahmen,
Krisenkommunikation,
wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Austausch,
neue europäische Sicherheitskonzepte,
Verhandlungen über konventionelle und nukleare Abrüstung,
wirtschaftliche und politische Perspektiven für eine europäische Friedensordnung nach dem Krieg.
Vor allem müsste sie einen Gedanken zulassen, der im gegenwärtigen Klima schnell verdächtig erscheint:
Mit einem Gegner zu sprechen bedeutet nicht, ihm recht zu geben.
Diplomatie betreibt man nicht mit Freunden.
Diplomatie braucht man gerade dort, wo Interessen unvereinbar erscheinen.
Und was denken eigentlich die Menschen in Europa?
Wenn wir über Europas neue Aufrüstung sprechen, sollten wir einen wichtigen Unterschied machen:
Die Politik Europas ist nicht dasselbe wie die Bevölkerung Europas.
Wer nur die Erklärungen von Regierungen, NATO-Gipfeln und Verteidigungsministern liest, könnte den Eindruck gewinnen, Europa habe sich nahezu geschlossen für eine neue militärische Epoche entschieden.
Doch schaut man genauer auf die Menschen, ergibt sich ein wesentlich widersprüchlicheres Bild.
Ja: Viele Europäer halten es für richtig, dass ihre Länder verteidigungsfähig sind. Und in zahlreichen Staaten gibt es Zustimmung zu höheren Verteidigungsausgaben.
Aber daraus folgt keineswegs automatisch eine gesellschaftliche Bereitschaft zu einer immer weitergehenden Militarisierung Europas.
Eine große europaweite Befragung des European Council on Foreign Relations aus dem Mai 2026 zeigt diese Ambivalenz sehr deutlich. Fast 20.000 Menschen in 15 europäischen Ländern wurden befragt.
Die Menschen wollen Sicherheit.
Aber sie setzen Grenzen.
In Deutschland, Frankreich und Polen lehnt eine Mehrheit beispielsweise die Entsendung eigener Soldaten selbst für eine mögliche Friedensmission in der Ukraine nach einem Ende des Krieges ab.
Und sobald die Frage konkret wird, also nicht nur lautet: „Sollten wir mehr für Verteidigung tun?“, sondern:
„Sind Sie bereit, dafür Kürzungen bei anderen öffentlichen Ausgaben hinzunehmen?“
verändert sich das Bild.
In Deutschland lehnen 56 Prozent dies ab.
In Österreich sind es 59 Prozent.
In Italien sogar 63 Prozent.
Das ist bemerkenswert.
Denn vielleicht wird hier sichtbar, was in der politischen Debatte häufig verloren geht:
Der Wunsch nach Sicherheit ist nicht dasselbe wie der Wunsch nach Aufrüstung.
Und schon gar nicht ist er gleichbedeutend mit der Bereitschaft zum Krieg.
Menschen können Russland als Bedrohung wahrnehmen und trotzdem Frieden wollen.
Sie können eine verteidigungsfähige Armee befürworten und gleichzeitig Angst vor einer militärischen Eskalation haben.
Sie können die Ukraine unterstützen und trotzdem keine europäischen Soldaten in einem Krieg mit Russland sehen wollen.
Und sie können sehr wohl fragen, ob die Antwort auf jeden internationalen Konflikt tatsächlich immer noch mehr Waffen sein muss.
Vielleicht sollten wir genau diese Zwischentöne wieder hören.
Was wird hinter den offiziellen Erklärungen nicht sichtbar?
Immer wieder berichten ehemalige Politiker, Diplomaten und andere Menschen mit internationalen Kontakten davon, dass Gespräche außerhalb der offiziellen Öffentlichkeit erheblich differenzierter geführt würden als die öffentlichen Verlautbarungen.
Ob und in welchem Umfang das zutrifft, lässt sich naturgemäß schwer belegen.
Aber allein die öffentlichen Umfragen zeigen bereits:
Die Gesellschaften Europas sind keineswegs so eindeutig militarisiert, wie der politische Diskurs manchmal erscheinen lässt.
Es gibt Zustimmung zu Verteidigung.
Aber es gibt gleichzeitig erhebliche Angst vor Krieg.
Es gibt Unterstützung für die Ukraine.
Aber es gibt Zurückhaltung gegenüber direkter militärischer Beteiligung.
Es gibt den Wunsch nach europäischer Handlungsfähigkeit.
Aber es gibt große Skepsis, wenn dafür Sozialstaat, Infrastruktur oder Lebensstandard geopfert werden sollen.
Und vielleicht ist genau diese Ambivalenz gesund.
Denn Menschen spüren möglicherweise intuitiv etwas, das in sicherheitspolitischen Papieren schnell verloren geht:
Ein Krieg zwischen Russland und NATO-Europa wäre kein abstraktes geopolitisches Planspiel.
Er würde hier stattfinden.
In Europa.
In unseren Städten.
In unseren Familien.
Und bei einer Eskalation zwischen Atommächten wäre die Vorstellung eines kontrollierbaren Krieges ohnehin eine gefährliche Illusion.
Eine pazifistische Frage, die wieder gestellt werden muss
Aus einer pazifistischen Perspektive beginnt das Problem deshalb bereits viel früher als beim ersten Schuss. Es beginnt dort, wo wir uns daran gewöhnen, Krieg wieder als denkbares politisches Instrument zu betrachten.
Wo eine Gesellschaft beginnt, sich auf Krieg vorzubereiten, verändert sie sich.
Milliarden fließen in Waffen.
Industrien richten sich auf Rüstungsproduktion aus.
Militärische Begriffe ziehen in unsere Alltagssprache ein.
Kinder und Jugendliche werden wieder stärker mit Wehrdienst und Kriegsszenarien konfrontiert.
Krankenhäuser, Verkehrswege und Infrastruktur werden auch unter militärischen Gesichtspunkten geplant.
Und irgendwann erscheint das, was einige Jahre zuvor noch unvorstellbar gewesen wäre, vollkommen normal.
Gerade deshalb besitzt Pazifismus eine Funktion, die weit über die Forderung „Keine Waffen“ hinausgeht.
Er stellt eine grundlegend andere Frage:
Haben wir wirklich alles getan, um den Krieg überflüssig zu machen?
Nicht:
Wie gewinnen wir den nächsten Krieg?
Sondern:
Wie verhindern wir, dass er überhaupt stattfinden kann?
Nicht:
Wie viele Panzer brauchen wir?
Sondern:
Welche politische Ordnung brauchen wir, damit diese Panzer niemals eingesetzt werden müssen?
Nicht:
Wie besiegen wir Russland?
Sondern:
Wie kann langfristig eine europäische Sicherheitsordnung entstehen, in der weder Russland seine Nachbarn noch die Nachbarn Russland als existentielle Bedrohung betrachten müssen?
Das mag in Zeiten eines Krieges naiv klingen.
Aber vielleicht ist das Gegenteil der Fall.
Vielleicht ist es naiver zu glauben, dass immer mehr Waffen, immer größere Militärhaushalte und immer schärfere gegenseitige Drohungen irgendwann von selbst Frieden hervorbringen werden.
Deutschland trägt dabei eine besondere Verantwortung
Und damit kommen wir zurück zu Deutschland.
Unsere europäischen Nachbarn beobachten ein Land, das innerhalb weniger Jahre einen historischen Kurswechsel vollzieht.
Ein Land, dessen politische Führung offen von „Kriegstüchtigkeit“ spricht.
Ein Land, das seine militärischen Ausgaben massiv steigert.
Ein Land, das aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke zwangsläufig auch militärisch wieder zu einer zentralen Macht Europas wird.
Heute begrüßen insbesondere Regierungen in Polen und im Baltikum diese Entwicklung, weil sie Russland als unmittelbare Gefahr ansehen.
Doch politische Konstellationen verändern sich.
Regierungen wechseln.
Bedrohungslagen verändern sich.
Militärische Fähigkeiten bleiben.
Und Geschichte kennt leider genügend Beispiele dafür, dass Strukturen, die ursprünglich zur Verteidigung geschaffen wurden, später in völlig anderen politischen Situationen verwendet werden können.
Deshalb dürfen wir Deutschen uns eine Frage niemals abgewöhnen:
Nicht nur: Was wollen wir heute mit dieser militärischen Macht tun?
Sondern:
Was könnte morgen mit ihr getan werden?
Genau deshalb haben die Menschen, die nach 1945 unser Grundgesetz schufen, Deutschland nicht den Auftrag gegeben, militärische Führungsmacht Europas zu werden.
Sie gaben ihm einen anderen Auftrag:
dem Frieden der Welt zu dienen.
Vielleicht besteht Deutschlands historische Verantwortung deshalb gerade darin, innerhalb Europas eine Stimme zu sein, die selbst dann noch über Verständigung spricht, wenn andere längst nur noch über Abschreckung reden.
Eine Stimme, die Verhandlungen fordert, wenn Gesprächskanäle geschlossen werden.
Eine Stimme, die daran erinnert, dass auch Gegner Interessen und Sicherheitsbedürfnisse besitzen, die man verstehen muss, ohne deshalb ihr Handeln gutzuheißen.
Eine Stimme, die fragt, welche Sicherheitsordnung nach dem Krieg entstehen soll.
Und eine Stimme, die sich weigert, ganze Völker wieder zu Feinden zu erklären.
Denn unsere Verantwortung aus zwei Weltkriegen kann nicht allein darin bestehen, dieses Mal militärisch auf der richtigen Seite stehen zu wollen.
Sie muss tiefer reichen.
Unsere besondere Verantwortung muss darin bestehen, alles Menschenmögliche dafür zu tun, dass es diese Seiten eines Tages gar nicht mehr braucht.
Das wäre für mich die eigentliche Konsequenz aus dem Satz:
„Dem Frieden der Welt zu dienen.“
Die deutsche Geschichte verpflichtet zu besonderer Zurückhaltung
Deutschland trägt dabei eine besondere historische Verantwortung.
Der Krieg gegen die Sowjetunion ab 1941 war ein deutscher Vernichtungs- und Eroberungskrieg von kaum vorstellbarer Dimension. Millionen sowjetischer Bürger starben.
Diese Geschichte bedeutet selbstverständlich nicht, dass heutige russische Regierungen von Kritik ausgenommen wären oder dass Deutschland einem angegriffenen Staat seine Solidarität verweigern müsste.
Aber sie sollte etwas anderes bewirken:
eine besondere Sensibilität deutscher Politik gegenüber jeder Entwicklung, die erneut in eine direkte militärische Konfrontation zwischen Deutschland und Russland führen könnte.
Die Konsequenz aus der Geschichte kann nicht lauten, Deutschland müsse wehrlos sein.
Sie sollte aber ebenso wenig lauten, Krieg wieder zu einem gewöhnlichen Instrument politischen Denkens werden zu lassen.
Die gefährliche Psychologie der Kriegsvorbereitung
Geschichte zeigt außerdem ein wiederkehrendes Muster.
Kriege beginnen selten damit, dass Regierungen ihrer Bevölkerung sagen:
„Wir wollen Krieg.“
Sie werden gewöhnlich als notwendig dargestellt.
Als alternativlos.
Als Verteidigung.
Als Reaktion auf eine unmittelbare Bedrohung.
Der Gegner wird zunehmend nicht mehr als politischer Akteur mit Interessen betrachtet, sondern als grundsätzlich irrational, expansiv oder böse.
Die eigene Seite erscheint ausschließlich defensiv.
Verhandlungsvorschläge werden als Schwäche interpretiert.
Kompromisse geraten unter Verdacht.
Und irgendwann entsteht eine gesellschaftliche Atmosphäre, in der das zuvor Undenkbare plötzlich vernünftig erscheint.
Das bedeutet nicht, dass jede Bedrohungsanalyse Propaganda ist.
Aber genau deshalb braucht eine Demokratie Gegenstimmen.
Sie braucht Journalisten, Wissenschaftler und Bürger, die fragen:
Welche Behauptung ist belegt?
Welche ist Prognose?
Welche Interessen stehen hinter einer politischen Entscheidung?
Welche Alternativen wurden geprüft?
Welche diplomatischen Möglichkeiten wurden ausgeschöpft?
Und:
Wer profitiert wirtschaftlich von dauerhafter Aufrüstung?
Verstößt die Bundesregierung damit gegen das Grundgesetz?
Hier muss man genau sein.
Nach dem gegenwärtig öffentlich belegbaren Stand lässt sich ein Verstoß gegen Artikel 26 GG durch die Bundesregierung nicht feststellen.
Für den besonders schweren Vorwurf der Vorbereitung eines Angriffskrieges müssten konkrete Handlungen und insbesondere eine entsprechende Absicht nachweisbar sein.
Die bloße Aufrüstung der Bundeswehr, Waffenlieferungen an die Ukraine, NATO-Planungen oder auch martialische politische Sprache reichen dafür nicht aus.
Das Grundgesetz erlaubt ausdrücklich Verteidigung und kollektive Sicherheit. Auch militärische Unterstützung eines angegriffenen Staates kann grundsätzlich mit dem Völkerrecht vereinbar sein. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben zudem darauf hingewiesen, dass Waffenlieferungen allein einen unterstützenden Staat nicht automatisch zur Konfliktpartei machen.
Aber:
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit ist nicht dasselbe wie politische Weisheit.
Und darin liegt vielleicht die wichtigere Frage unserer Zeit.
Das Grundgesetz schreibt einer Regierung nicht im Detail vor, wann sie telefonieren, verhandeln oder einen Friedensgipfel organisieren muss. In der Außenpolitik besitzt die Bundesregierung einen erheblichen Beurteilungsspielraum.
Doch dieser Spielraum steht unter einem Staatsziel:
dem Frieden der Welt zu dienen.
Ein Friedensauftrag ist mehr als Abschreckung
Vielleicht sollten wir deshalb beginnen, eine andere Frage an unsere Politiker zu stellen.
Nicht nur:
Wie verteidigungsfähig ist Deutschland?
Sondern ebenso:
Wie friedensfähig ist Deutschland?
Wie viele diplomatische Initiativen starten wir?
Wie viele Gesprächskanäle halten wir offen?
Welche neue europäische Sicherheitsarchitektur schlagen wir vor?
Welche Rüstungskontrollverträge wollen wir wiederbeleben?
Welche Interessen der anderen Seite versuchen wir überhaupt zu verstehen – ohne sie deshalb zu übernehmen?
Welche Kompromissräume suchen wir?
Welche gesellschaftlichen Begegnungen zwischen Deutschen, Ukrainern und Russen erhalten wir trotz des Krieges?
Und wie verhindern wir, dass aus Feindschaft zwischen Regierungen Feindschaft zwischen Völkern wird?
Denn genau davor schützt der bemerkenswerte Wortlaut des Artikels 26.
Dort steht nicht:
„Das Verhältnis zwischen Regierungen.“
Dort steht:
„das friedliche Zusammenleben der Völker“.
Frieden ist keine Feigheit
Wer heute für Diplomatie eintritt, darf nicht reflexhaft als naiv bezeichnet werden.
Frieden bedeutet nicht Unterwerfung.
Diplomatie bedeutet nicht Kapitulation.
Verständigung bedeutet nicht Zustimmung.
Und die Frage nach russischen Sicherheitsinteressen bedeutet ebenso wenig, russisches Regierungshandeln kritiklos zu akzeptieren.
Gerade eine Friedenspolitik muss mehrere Perspektiven gleichzeitig aushalten können.
Sie muss Völkerrecht verteidigen und trotzdem mit denen sprechen, die es verletzen.
Sie muss Verteidigungsfähigkeit besitzen und gleichzeitig verhindern, dass Abschreckung in Eskalation umschlägt.
Sie muss Gegner ernst nehmen, ohne Feindbilder zu kultivieren.
Und sie muss immer wieder versuchen, aus militärischer Konfrontation politische Konfliktlösung zu machen.
Vielleicht sollten wir das Grundgesetz wieder lesen
1949 hatten die Menschen, die das Grundgesetz schrieben, den Krieg nicht aus Geschichtsbüchern kennengelernt.
Viele hatten Diktatur, Verfolgung, Bombennächte, Tod, Vertreibung und Zusammenbruch selbst erlebt.
Sie wussten, wohin politische Hybris führen kann.
Und sie schrieben deshalb nicht in unsere Verfassung:
Deutschland solle mächtig werden.
Deutschland solle geopolitisch führen.
Deutschland solle kriegstüchtig sein.
Sie schrieben:
Deutschland soll dem Frieden der Welt dienen.
Dieser Satz ist kein Relikt.
Vielleicht ist er gerade heute wieder hochaktuell.
Unsere Regierung darf Deutschland verteidigungsfähig machen.
Sie darf Verbündeten helfen.
Sie darf Russland hart kritisieren.
Aber Bürger einer Demokratie dürfen von ihr zugleich verlangen, dass mindestens dieselbe politische Energie, Kreativität und Beharrlichkeit, die heute in Abschreckung und militärische Fähigkeiten fließen, auch in Diplomatie, Verständigung und eine zukünftige europäische Friedensordnung investiert werden.
Denn das ist keine weltfremde Forderung.
Es ist tief im Selbstverständnis unserer Verfassung verankert.
Und vielleicht sollten wir Politiker künftig wieder häufiger an den Satz erinnern, mit dem unsere Bundesrepublik begonnen hat:
„… dem Frieden der Welt zu dienen.“





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